WEB Pflichtstunden Deputatstunden pro Woche der Lehrkräfte
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in
20 Stunden sind für besondere dienstliche Tätigkeiten der Lehrkräfte vorgesehen
Lehrkräfte im hessischen Schuldienst arbeiten auf Basis des Hessischen Lehrerarbeitszeitgesetzes (HLAZG). Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit und die Pflichtstunden der Lehrkräfte. Demnach sind Lehrkräfte verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsstunden pro Woche zu erteilen. Diese Pflichtstundenzahl wird als Deputat bezeichnet. Das Deputat variiert je nach Schulform und Lehrbefähigung. Für Lehrkräfte an Grundschulen beträgt das Deputat beispielsweise 25 Unterrichtsstunden pro Woche, für Lehrkräfte an Gymnasien 28 Unterrichtsstunden pro Woche.
Neben den Unterrichtsstunden sind Lehrkräfte auch zu weiteren dienstlichen Tätigkeiten verpflichtet. Diese Tätigkeiten umfassen unter anderem die Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts, die Korrektur von Klassenarbeiten, die Teilnahme an Konferenzen und die Betreuung von Schülern. Insgesamt sind Lehrkräfte in Hessen verpflichtet, 20 Stunden pro Woche für besondere dienstliche Tätigkeiten aufzuwenden.
Die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte in Hessen ist in den letzten Jahren immer wieder diskutiert worden. Kritiker argumentieren, dass die hohe Pflichtstundenzahl zu einer Überlastung der Lehrkräfte führe und die Qualität des Unterrichts beeinträchtige. Befürworter der hohen Pflichtstundenzahl argumentieren dagegen, dass diese notwendig sei, um einen qualitativ hochwertigen Unterricht zu gewährleisten.
Die Diskussion um die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte wird voraussichtlich noch einige Zeit andauern. Es bleibt abzuwarten, ob es in Zukunft zu einer Änderung der gesetzlichen Regelungen kommen wird.
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